Hochwasserschutz im Nachgang der Flutkatastrophe 2021

Öffentlicher Hochwasserschutz ist komplex. Das Management läuft über verschiedene Verantwortlichkeiten, von der Bundesebene bis in die einzelnen Kommunen und weiterer Akteure hinein. Einige Sachstände zu diesem Thema sind nicht öffentlich oder nur schwer abrufbar. Im Hinblick auf Transparenz sehen wir Optimierungspotential.

Was bedeutet das für uns in NRW, in Swisttal und Umgebung? Als BüVO haben wir für Euch recherchiert und uns durchgefragt.

Vor der Flutkatastrophe 2021 fand Hochwasserschutz für die beiden wesentlichen Hochwassergefahren durch örtliche Starkregenergeignisse und durch Gewässerhochwasser unabhängig voneinander statt. Im Januar 2022 hat das Land mit einem Erlass beschrieben, wie über verschiedene Themen der Hochwasserschutz strukturiert werden soll und wie eine Integration der beiden grundsätzlichen Hochwassergefahren zu bewerkstelligen sein soll.

Auf dieser Themenseite beleuchten wir dieses Management beim Hochwasserschutz. Dabei gehen wir in Teil 1 auf die beiden oben genannten Hochwassergefahren ein. Anschließend erklären wir in Teil 2 die einzelnen Arbeitspakete zum Hochwasserschutz.

Teil 1: Die zwei wesentlichen Hochwassergefahren

Hochwasserschutz bei örtlichem Starkregen.

Im Hochwasserfall unterscheidet man nach der Entstehung des Ereignisses. Hochwasser kann örtlich sein aus lokalem Starkregen. Die Aufgabe zur Bewältigung der Gefahr ist wegen der begrenzten Örtlichkeit in der Zuständigkeit einer Kommune umzusetzen.

Wir grenzen bei der Schadensreduzierung zwischen Starkregen mit Kanalisation und Starkregen mit Notwasserwegen ab. Hier spricht man konzeptionell von Starkregenrisikomanagement. Kanalisationen sind auf eine bestimmte Ereignisgröße dimensioniert. Man spricht von Bemessungsniederschlag. Das ist der Niederschlag, der salopp gesagt alle paar Jahre mal auftritt und über die Straßen zu kleineren Bächen führt. 

Das Starkregenrisikomanagement taucht innerhalb unserer Übersicht zum Hochwasserschutzmanagement an zweiter Position auf. Dort gehen wir auch noch einmal etwas detaillierter darauf ein.

Bildquelle: BüVO
Abgrenzung zum Überflutungsschutz im Kanalwesen laut Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement

Bildquelle: BüVO

Der Swistbach und seine Zuläufe

Hochwasserschutz bei Ausuferung von Flüssen und Bächen (Gewässern).

Der gewässerbezogene Hochwasserschutz ist wegen Auswirkung über Kommunen und Kreise hinweg beim Land verortet. Das Land muss sich wiederum länderübergreifend im Hochwasserschutz abstimmen. Dazu sind alle die Gewässer erfasst, die in größere Gewässer einen Beitrag liefern und zudem bei Überschwemmung ein Schadenspotential (ab einer bestimmten Größe) an Menschen bzw. Wohngebieten oder Infrastruktur darstellen. 
Hierzu wurden gesetzliche Regelungen verfasst, die im Wasserhaushaltsgesetz beschrieben sind. Darin sind auch die Hochwassergefahrenkarten (“was passiert”) und Hochwasserrisikokarten (“was geht kaputt”) als Pflichtdokumente vorgegeben.

Teil 2: Arbeitspakete Hochwasserschutz

Die integrierte Sichtweise auf Hochwassergefahren steckt in den Kinderschuhen. Sie wurde bislang weder konzeptionell noch in Gesetzesvorgaben und auch nicht im Warnwesen bzw. in der Katastrophenabwehr ganzheitlich berücksichtigt. 

Nun kam der 14. Juli 2021. Dieser Tag hat alle Defizite aufgezeigt. Mit dem bereits oben erwähnten Erlass des Landes von Januar 2022 soll eine integrierte Sichtweise zukünftig aufgebaut werden.

Übersicht

1. Gewässer-Hochwasser nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Kurz-Steckbrief

Wer Land, Bezirksregierung, Kreis und Kommunen
Grundlage Wasserhaushaltsgesetz
Zeitraum 6 Jahre als wiederkehrender Zyklus
Ergebnis Aktualisierte Gefahrenkarten, aktualisierter Kommunensteckbrief mit Status Quo, erreichten Zielen sowie weiter geplanten Maßnahmen
Bildquelle: BüVO

Abbildung: Der 6-jährige Hochwasserrisikomanagementzyklus beinhaltet drei Arbeitspakete: Die Bewertung/Bestimmung der Gewässer, die Hochwassergefahren- und -Risikokarten für diese Gewässer und die Hochwasserrisikomanagementpläne dazu.

Beschreibung/Ziel/Ablauferklärung

In diesem Arbeitsfeld wird bereits seit 2009 gearbeitet. Es sind ausgewählte sogenannte Risikogewässer im Blick. Mit dem Wasserhaushaltsgesetz wird gesetzlich vorgeschrieben, dass die Hochwassergefahrenkarten öffentlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Karten gibt es für den Orbach ab Schweinheim, für den Swistbach und auch für den Schießbach (Rodderbach).
Die Verbesserung des Hochwasserschutzes ist methodisch organisiert. Alle sechs Jahre wird in einem sogenannten Hochwasserrisikomanagementzyklus ein Status Quo aktualisiert und man schreibt einander auf, was man erreicht hat und was man weiter oder als nächstes fortsetzen will. Diese Infos werden in sogenannten Kommunensteckbriefen festgehalten. Für die Gewässer in Swisttal wurde das zuletzt im Dezember 2021 aktualisiert, jedoch noch ohne Aufnahme der Veränderungen aus der Flut. Das liegt daran, dass der Prozess über Jahre geht und die Gefahrenanalyse aus der Gewässer- und Geländesituation 2019 abgeschlossen wurde.
Aus dem Erlass vom Januar 2022 für NRW wird deutlich, dass diese kommunalen Steckbriefe und Aufgaben bisher nur schleppend bearbeitet wurden. 

So geht es weiter

Die nächsten Ergebnisse sind bis Ende 2025 zu erwarten, weil es dann in die Fortschreibung dieser Steckbriefe der Kommunen zum Hochwasserrisikomanagementzyklus geht. Dieser 6-Jahres-Zyklus ist taktgebend, da er kreis- und auch landesübergreifend abläuft und hier Abstimmungs- und Genehmigungszwänge zu berücksichtigen sind.

Aktueller Sachstand zum Gewässer-Hochwasserschutz laut WHG

Den Sachstand kann man in sogenannten Kommunensteckbriefen nachlesen. Auf der Website www.flussgebiete.nrw.de stehen diese, nach Regierungsbezirk sortiert, als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Der Kommunensteckbrief für u.a. Rheinbach, Meckenheim und Swisttal ist z. B. unter dem Regierungsbezirk Köln gelistet.

Wie sich der BüVO in diesem Thema engagiert hat

Der Bürgerverein Odendorf e.V. hat im Juni 2022 den Sachstand der Maßnahmen mit Maßnahmenverantwortung der Gemeindeverwaltung Swisttal abgefragt. Antworten stehen (Stand August 2023) weiterhin aus. 

Im Vergleich mit anderen Kommunen ist das Bild letztlich gleich. Die Steckbriefe sind veraltet und lassen nicht erkennen, dass man zuvor hier im Hochwasserschutz Prioritäten hatte. Die Steckbriefe enthalten teilweise Jahrzehnte alte Vorschläge ohne Maßnahmenfortschritt.

2. Kommunale Starkregenanalyse

Kurz-Steckbrief

Wer Kommune/n
Grundlage Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement
Zeitraum Abhängig von den jeweiligen kommunalen Ausschreibungen
Ergebnis Starkregenkarten (Modelle)
Bildquelle: BüVO

Abbildung: Die kommunale Starkregenanalyse gehört zum Starkregenrisikomanagement, in dem Überflutungsanalysen, Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen und Handlungskonzept entstehen.

Beschreibung/Ziel/Ablauferklärung

Im Jahr 2018 wurde in NRW durch das Land eine „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ bereitgestellt. Ziel dieser Arbeitshilfe ist die methodische Abarbeitung eines Starkregenrisikomanagements.

Starkregen wird als ein lokales, begrenztes Ereignis eingeschätzt, mit lokaler Betroffenheit. Darum wird dieses gesamte Themengebiet in der kommunalen Verantwortung belassen, da hier auch im Gebiet der Ursache die Schutzmaßnahmen greifen.

Den Ablauf kann man aus dem Begriff heraus zerlegen:

  1. Starkregen: Was ist die Gefahr, wo steht Wasser, wo entstehen Fluten?
  2. Risiko: Was ist dann dort gefährdet, kann man das aushalten oder muss man schützen?
  3. Management: Welche Maßnahmen kann man zum Schutz ergreifen, wie kann man handeln, wie sieht ein Handlungskonzept mit Maßnahmen aus?

Die jeweiligen Positionen sind in dem inhaltlichen Aufbau beschrieben, so dass die kommunalen Konzepte an den Kommunengrenzen auch zusammenpassen sollten. Ein lokaler Starkregen kann auch zwei halbe Kommunen betreffen, oder gar drei Kommunen anteilig. Die Analyseergebnisse aus einer bestimmten Regenmenge müssen an den Modellschnittstellen zusammenpassen. Man nimmt also die gleiche Regenmenge und Zeitdauer an und rechnet auch salopp gesagt gleichartig nach einer bestimmten Vorschrift. So ist z.B. die Berücksichtigung der Kanalisation oder der Böden in den jeweiligen kommunalen Modellen einheitlich vorzunehmen. Zwei gleichartige Böden mit gleichem Gefälle und Ausmaß dürfen nicht verschiedene Abflusswerte liefern.

Die Erstellung der Modelle benötigt fachliches Wissen, welches nicht in den Kommunen vorzuhalten ist. Hierfür werden per Ausschreibung und Vergabe, wie bei einem Bau eines Gebäudes, Firmen ausgesucht. Die Mittel stehen vom Land zur Verfügung, da man dieses Starkregenrisikomanagement nach einheitlichem Standard fördern will.

Wie sich der BüVO in diesem Thema engagiert

Die Firmen als Auftragnehmer haben einen Ermessensspielraum bei der Parametrisierung. Zum Beispiel: Wie stark bremst eine Ackeroberfläche einen Abfluss oder wie hoch ist die Vorsättigung mit Regen.

Leider hat das Land keine Qualitätssicherung über diese Ermessensspielräume. Wir als BüVO haben daher ein Augenmerk auf diese Problematik und kommunizieren mit dem zuständigen Ministerium.

Aktueller Sachstand zu kommunaler Starkregenanalyse

Die Kommunen sind alle unterschiedlich weit. Im Verlauf nach dem 14. Juli 2021 haben Kommunen wie Meckenheim und Rheinbach die Bearbeitung priorisiert und beschleunigt. In Euskirchen hat man frühzeitig die kreisweite Erstellung dieser Arbeiten entschieden und ausgeschrieben. So ist nun (Stand August 2023) die Gefahrenkarte für Meckenheim und den Kreis Euskirchen bereits verfügbar. Rheinbach soll in Kürze folgen.

Swisttal wird erst Mitte 2024 eine Gefahrenkarte haben. Hierzu wird die Arbeit aus der Vergabe bzw. des Vertragspartners des Rhein-Sieg-Kreises heraus erfolgen. Risikoermittlung und Handlungskonzept schließen dann erst in 2025 vollständig ab.

3. Integriertes kommunales Hochwasserschutzkonzept

Kurz-Steckbrief

Wer Kommune/n
Grundlage Ergebnisse aus Gewässer-Hochwasser laut WHG und kommunaler Starkregenanalyse
Zeitraum Beginn ab Ausschreibung und Vergabe an entsprechende Firma. Laufzeit bis Mitte 2025, weil hier der Hochwasserrisikomanagementzyklus der übergeordnete Taktgeber ist
Ergebnis Integriertes kommunales Hochwasserschutzkonzept
Bildquelle: BüVO

Abbildung: Beim integrierten kommunalen Hochwasserschutzkonzept werden die kommunalen Starkregen- und Gewässergefahren zusammengebracht.

Beschreibung/Ziel/Ablauferklärung

Wenn nun also Gewässerhochwasser als Gefahr beschrieben ist und dann schlussendlich auch das Starkregenrisiko aus den Starkregengefahren kommunal erfasst wurde, gilt es, ein Hochwasserschutzkonzept zu entwickeln, welches beide Gefahrensituationen zusammenbringt. Letztlich haben wir das auch in 2021 erlebt. Auch im Juli 2014 lag diese Situation mit dem Rodderbach und dem Acker vor Kuchenheimer Weg vor, vergleichbar Situation für Palmersheim.

Diese Aufgabe obliegt der Kommune. Sie bringt ihren kommunalen Starkregenanteil zusammen mit dem Aufgabenanteil aus dem Hochwasserrisikomanagement der Gewässerhochwasser nach Wasserhaushaltsgesetz. Das Hochwasserschutzkonzept nennt sich dann “integriertes Hochwasserschutzkonzept der Kommune”.

So geht es weiter

Diese integrierten Hochwasserschutzkonzepte werden auch wieder durch separate Ausschreibungen durch Firmen erbracht. Manche Kommunen haben diese Leistungen bereits in Ausschreibung. Verlängerung oder Ausweitung in 2025 hinein ist erwartbar.

Aktueller Sachstand zum integrierten kommunalen Hochwasserschutzkonzept

Auf der Seite der Hochwasserschutz-Kooperation Erftverband wird unter Aktuelles über Neuigkeiten zu Hochwasserschutzkonzepten informiert. So stehen hier beispielsweise Entwicklungen zu Bad Münstereifel oder Erftstadt. 

4. Interkommunale Hochwasserschutzkonzepte

Kurz-Steckbrief

Wer Bezirksregierung, Kommunen
Grundlage Hochwasserschutzkonzepte der Kommunen zu Teilregionen der Erft
Zeitraum Geplanter Abschluss bis 2025
Ergebnis Maßnahmenvorschläge für die Maßnahmen nach WHG im Hochwasserrisikomanagementzyklus.
Bildquelle: BüVO

Abbildung: Im interkommunalen Hochwasserschutzkonzept werden die Konzepte der einzelnen Kommunen zusammengeführt. Der Erftverband koordiniert die Kommunen aus den Teilregionen der Erft. 

Beschreibung/Ziel/Ablauferklärung

Das Flutgebiet wurde nochmals in eine nächste Ebene der Zusammenfassung gebracht. Wir sind in der Teilregion, die durch die Swist in NRW beschrieben wird. Zur Erft liegen weitere Teilregionen vor. Zu diesen Regionen soll ein interkommunales Hochwasserschutzkonzept erstellt werden. Hier entsteht kein neuer verantwortlicher Akteur. Die Akteure und Aufgaben bei Land (durch Bezirksregierung) und Kommune bleiben erhalten. Für uns ist der Erftverband nun ein Koordinierender und Unterstützender, damit zum Schluss in 2025 sichergestellt ist (oder sein soll), dass die ganzen Handlungskonzepte derart ineinandergreifen, dass nicht das Wasser schnell von oben nach unten durchgereicht wird und anschließend Weilerswist, Bliesheim und Kerpen wegschwimmen.

Der Erftverband hat einen Beitragsanteil zu den Ausschreibungsunterlagen der Kommunen für deren integrierte Hochwasserschutzkonzepte erstellt. Man versucht damit, auch hier eine Standardvorgehensweise einzuhalten.

So geht es weiter

Die hier entwickelten Maßnahmenvorschläge gehen in die Kommunensteckbriefe über, mit Genehmigung und Umsetzung ab 2027.

Aktueller Sachstand zum interkommunalen Hochwasserschutzkonzept

Ergebnisse hierzu liegen derzeit (Stand August 2023) keine vor. Über die Webseite der Hochwasserschutzkooperation liegen eher Muster und Grundsätzlichkeiten vor. Im Portal ist eine Sammlung bereits älterer Ideen und Absichten zusammengetragen. Das gibt zumindest einen ersten Überblick.

5. Maßnahmen- und Förderentscheidungen auf Landesebene

Kurz-Steckbrief

Wer Land
Grundlage Maßnahmen-Vorschläge aus Interkommunalen Schutzkonzepten
Zeitraum 2027 ff
Ergebnis Es wird in 2027 das Ergebnis geben, grob vorgeplante (Also Status Idee) in eine Umsetzungsplanung zu bringen. Dann folgen zunächst Vergaben für Planungsentwürfe und dann wiederum erst die eigentliche Umsetzung grob in 2030 ff.
Bildquelle: BüVO

Abbildung: Die in den interkommunalen Hochwasserschutzkonzepten befindlichen Maßnahmenvorschläge durchlaufen beim Land Genehmigungsverfahren, bevor es in die Umsetzungsplanung geht.

Die interkommunalen Hochwasserschutzkonzepte machen die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit aus der Perspektive Land bewertbar. Auf Basis dieser Konzepte werden Fördermittel für eine Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Landesebene zur Verfügung gestellt. Sobald die Hochwasserschutzkonzepte fertiggestellt und die Maßnahmen genehmigt sind, sind diese umzusetzen.

Neben diesen Maßnahmen können Sofortmaßnahmen gefördert werden, sogenannte „No-Regret-Maßnahmen“. Das sind Maßnahmen und Projekte, die wasserwirtschaftlich sinnvoll sind und angegangen werden können, bevor die Konzepte erstellt sind. Ein Beispiel für solche Maßnahmen ist z. B. die Verwallung in der Meckenheimer Swistaue oder der verbesserte Hochwasser- und Starkregenschutz für das Wohngebiet Rodderfeld in Rheinbach.

Wie sich der BüVO in diesem Thema engagiert

Der Bürgerverein Odendorf e. V. recherchiert regelmäßig zu den aktuellen Sachständen der Hochwasserschutzkonzepte. So hatten wir z. B. Gelegenheit, im Rahmen der Berichterstattung des Generalanzeigers über die Hochwasserschutzkonzepte, Sofortmaßnahmen und den aktuellen Stand dazu zu informieren. Gerade beim Thema Sofortmaßnahmen gibt es Potentiale, die im Rahmen der interkommunalen Hochwasserschutzkooperation Erft ausgeschöpft werden könnten.

“Mit diesen “Überholspuren” meint Krause “No-Regret-” oder Sofortmaßnahmen. Einzelne Maßnahmen oder Projekte, die schon angegangen werden, bevor die Konzepte erstellt sind. Als Beispiel nennt er den Wall in der Meckenheimer Swistaue. Er würde sich wünschen, dass jede Kommune in der Hochwasserschutzkooperation eine oder zwei derartige Maßnahmen schon jetzt angeht. Der Erftverband könnte das koordinieren. “Meckenheim muss überall stattfinden””

Thorsten Krause (BüVO) im Interview mit dem Generalanzeiger

6. Aufnahme in den Hochwasserrisikomanagementzyklus

Der aktuelle Hochwasserrisikomanagementzyklus läuft seit 2021 und bis 2027. In diesem Zyklus steht 2025 die Fertigstellung der Konzepte an. 2027 folgt die Schlusslesung der insgesamten Maßnahmenpläne und mit diesen wird anschließend in den nächsten Hochwasserrisikomanagementzyklus gestartet.

Bildquelle: BüVO

Abbildung: Der Hochwasserrisikomanagementzyklus ist Taktgeber für die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen. 

Fazit

Und wann werden die Maßnahmen zum Hochwasserschutz umgesetzt?

Kurz gesagt wird es erste Umsetzungsplanungen erst ab 2027, also im folgenden Hochwasserrisikomanagementzyklus geben. Zu der Umsetzungsplanung gibt es dann als behördliche Verfahren unter anderem Genehmigungsverfahren für größere Projekte sowie entsprechende Ausschreibungen, bis dann ausgewählte Maßnahmen tatsächlich an den Start gehen.

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